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Wertvolle Inhalte
Das Buch bietet tiefgehende Einblicke und praktische Tipps, die Sie direkt anwenden können.
Expertenwissen
Profitieren Sie vom gebündeltem Wissen und der Erfarung der renomierten Autorin, die Ihnen fundiertes und aktuelles Wissen vermittelt.
Inspiration und Motivation
Lassen Sie sich von den Inhalten inspirieren und motivieren. Erben muss jeder ohne Anwalt können. Erreichen Sie Ihre Ziele effektiv und sicher.
Praktische Anleitungen
Das Buch enthält leicht verständliche Anleitungen und Schritt-für-Schritt-Erklärungen, die Ihnen helfen, das Gelernte sofort umzusetzen.
IRA KRÖSWANG – WÜRTT. NOTARIATSASSESSORIN
Im September 2007 beendete Ira Kröswang ihr fünfjähriges
Studium an der Notarakademie Stuttgart, Baden-Württemberg
mit erfolgreichem Abschluss und der Befähigung zur
Sonderlaufbahn als Württembergische Bezirksnotarin.
Im weiteren beruflichen Werdegang spezialisierte sich die
Württembergische Notariatsassessorin auf den Bereich der
Nachlassabwicklung. Fortan konzentrierte sie sich in ihrer
Kanzlei auf die Führung von Testamentsvollstreckungen und
Nachlasspflegschaften.
Die Kanzlei Kröswang hilft Erben an ihr rechtmäßiges Erbe zu kommen und begleitet Erbengemeinschaften bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses.
Im Jahr 2017 absolvierte Ira Kröswang eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator. (Münchener Ausbildung von Professor Dr. Horst Eidenmüller, RA Dr. Andreas Hacke, PD Dr. Martin Fries.)
Als Mitglied des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN) nimmt Ira Kröswang u.a. regelmäßig an Lehrgängen, Seminaren und erbrechtlichen Symposien teil, um ihr Fachwissen im Erb- und Nachlassrecht permanent auf dem neuesten Stand zu halten.
Ich habe in meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit von über 40 Jahren selten erlebt, dass ein Testamentsvollstrecker in so transparenter und umfassender Art und Weise seine Tätigkeit dokumentiert und offenlegt. Von Beginn an haben Sie mir das Gefühl vermittelt, äußerst professionell den von Ihnen zu verwaltenden Nachlass in seinem Bestand zunächst zu erfassen und sodann bestmöglich für den Erben zu verwalten und insbesondere auch zu verwerten.
Friedrich Wevers, Rechtsanwalt
Kaum eine Erbengemeinschaft ist in der Lage, sich selber zu verwalten und abzuwickeln. Für meinen Teilbereich kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Kröswang sich inzwischen stets auf höchstem Niveau bewegt. Inzwischen bekomme ich aufgrund von Empfehlungen regelmäßig Aufträge von anderen Betreuern und Nachlasspflegern. Vergleichend kann ich sagen, dass das Büro Kröswang hier in der "ersten Liga" spielt.
Roland Halder, Makler
Wir danken der Kanzlei auf diesem Wege für die perfekte Arbeit und würden sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Immerhin ging es bei dem Nachlass um ein Millionenvermögen mit Ländereien, Aktien, usw.. Des Weiteren mussten auch Steuerbescheide erstellt werden. Dank der Kanzlei wurde alles ordentlich vorbereitet. Wir würden daher der Kanzlei nur die beste Bewertung ausstellen und danken für den netten Kontakt.
B. Auer
Bayerischer Rundfunk
Passauer Neue Presse
Schwäbische Zeitung
Dieses Buch richtet sich an Erbengemeinschaften, die vor der herausfodernden Aufgabe stehen, ein Erbe fair und harmonisch aufzuteilen. Ich bin die Inhaberin der Kanzlei Kröswang, und nach meinem fünfjährigen Studium an der Notarakademie habe ich mich auf die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften spezialisiert. In meinen mittlerweile 20 Jahren Berufserfahrung habe ich leider oft miterleben müssen, wie Erbschaftsstreitigkeiten Familien auseinanderreißen - manchmal so stark, dass sie kein Wort mehr miteinander sprechen.
Dieses Buch ist entstanden, um genau das zu verhindern. Es bietet Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie mit einem klar strukturierten Fünf-Phasen-Fahrplan durch die komplaxe Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft führt. Ich zeige Ihnen, was besonders wichtig ist und wie Sie als Gemeinschaft einfacher und effektiver Entscheidungen treffen können, als Sie es sich vielleicht vorstellen. Dieses Buch wir Ihnen helfen, den Prozess gemeinsam zu meistern und als Familie gestärkt daraus hervorzugehen.
3.
GARANTIERT ZUM ZIEL MIT DEM 5-PHASEN-FAHRPLAN
Unsere Innovation: der 5-Phasen-Fahrplan
Im Prozess des Erbens gibt es einige entscheidende Schritte, von denen alles abhängen kann. Für Fachleute sind diese selbstverständlich, wohingegen sie für Laien oft absolutes Neuland bedeuten können. Die Struktur unseres 5-Phasen-Fahrplans entstand daher aus der Notwendigkeit heraus, diese Schritte so nachvollziehbar wie möglich in eine systematische Abfolge zu bringen. Wir wollten also eine Art Weg ausleuchten, der jeden von uns sicher durch den bürokratischen Dschungel einer Nachlassregelung führen sollte.
Dieser Weg hat, wie die Bezeichnung “5-Phasen-Fahrplan” es schon verrät, fünf Etappenziele.
Phase 1: Nachforschen und ermitteln
Die erste Phase nennen wir die Ermittlungs- und Detektivphase. Sie ist mit am wichtigsten, denn hier legen wir das Fundament für alle weiteren Schritte. Im Wesentlichen heißt es hier: gründlich und ausgiebig recherchieren. In dieser Etappe geht es also um Fakten.
Wie setzt sich das Vermögen der verstorbenen Person zusammen?
Gehören dazu Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck oder Wertpapiere?
Ist der Nachlass womöglich überschuldet?
Wer sind die potentiellen Erben?
Wo ist das Barvermögen angelegt?
Welche laufenden Verträge müssen beachtet werden?
Welche Verträge muss man kündigen? etc.
Die Antworten auf diese Fragen entscheiden über den gesamten Verlauf der Nachlassabwicklung. Wer also die sorgsame Recherche der Fakten ausspart, riskiert, dass alle Bemühungen am Ende im Sand verlaufen.
Beispiel
Um das zu verhindern, sollten Sie also in dieser ersten wichtigen Phase zumindest die folgenden Eckdaten ermitteln. Beginnen Sie zunächst mit den Bankunterlagen und versuchen Sie herauszufinden, wo sich die Konten des Erblassers befinden. Fragen Sie dazu als erstes in den Banken vor Ort und rund um den Wohnsitz der verstorbenen Person nach. Und zögern Sie nicht, bei den Bankangestellten nach Hilfe zu fragen. Wenn Sie das Testament oder das Schreiben des Nachlassgerichts vorlegen, wird man Ihnen mit Sicherheit gerne weiterhelfen wollen.
Insidertipp Bankkonten:
Haben Sie die Geldinstitute des Erblassers ausfindig gemacht, dann zeigen Sie den Todesfall an, widerrufen Sie hinterlegte Vollmachten und lassen Sie sich die Namen derer geben, die bislang Zugang zum Konto hatten. Erfragen Sie außerdem weitere Verträge, zum Beispiel über Schließfächer, Versicherungen oder Depots, die mit der Bank selbst geschlossen wurden. Was Sie aber auf gar keinen Fall tun sollten – und hier spreche ich aus persönlicher Erfahrung –, ist das Konto eines Erblassers voreilig zu sperren.
Zu Beginn meiner Tätigkeit als Nachlassverwalterin übertrug mir ein Amtsgericht einen Fall, bei dem nicht gleich klar war, ob hier Vermögen im Spiel war oder nicht. Mit einem Standardscheiben wies ich die Bank an, die betreffenden Konten zu sperren und Lastschriften (auch rückwirkend) zu widerrufen. Etwa zwei Wochen später brach das Chaos aus: ...
WAu